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Wissenswertes über die Samtgemeinde Nordhümmling in Kurzform

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Sieltor Börgermoor
Anfang der siebziger Jahre wurde durch die Novellierung der Gemeindeordnung sie sog. Verwaltungs- und Gebietsreform eingeleitet. Sie wurde damit begründet, dass eine große Anzahl der Gemeinden in Niedersachsen unter 1000 Einwohner hatte. Diese Gemeinden wurden ehrenamtlich verwaltet und verfügten kaum über ausgebildete Verwaltungsangestellte und auch nicht über die notwendige Finanzkraft, um die immer umfangreicher werdenden öffentlichen Aufgaben erledigen zu können.
Das Ziel sollte die Bündelung und Stärkung der Verwaltungskraft durch die Bildung größerer Gemeinden bzw. Samtgemeinden sein. Nach unzähligen Diskussionen über mögliche Formen und Alternativen des Zusammenschlusses, wurde am 1. Januar 1973 die Samtgemeinde Nordhümmling, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Esterwegen, Surwold, Bockhorst, Hilkenbrook und Breddenberg, gegründet.
Die Mitgliedsgemeinden blieben weitestgehend selbständig mit eigenem Gemeinderat und eigenem Bürgermeister. Die Samtgemeinde war zuständig für die Abwasserbeseitigung, das Schulwesen, den Feuer- und Katastrophenschutz sowie für die Erstellung des Flächennutzungsplans. Für die Samtgemeinde wurde ein eigener Rat und ein Samtgemeindebürgermeister von den Mitgliedsgemeinden gewählt.
Im Jahre 1994 beschloss die nds. Landesregierung, das zweigleisige Verwaltungssystem mit dem gewählten Samtgemeindebürgermeister als Vorsitzenden des Rates und einem bestellten Gemeindedirektor als Spitze der Verwaltung zugunsten einer eingleisigen Spitze abzuschaffen.
Die Wahl des ersten hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters in Nordhümmling fand im September 2001 statt.


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